Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Informationen für Neu-Kleingärtner und solche, die es werden wollen.

Die Gartenfachberatung

  Zurück zur Auswahl

Fachberatung im Hauptberuf

Nicht nur Vereine, auch die unterschiedlichsten Zusammenschlüsse von Vereinen wie Stadtverbände, Bezirksverbände, Landesverbände und der Bundesverband haben Fachberater/Fachberaterinnen. Auf deren Schultern lastet in der Regel die meiste Bildungsarbeit. Viele große und damit auch finanzkräftige Landesverbände leisten sich hauptamtliche Fachberater. Denn „nebenher“, also neben dem Beruf, ist diese Aufgabe vielfach nicht mehr zu bewältigen, zumal häufig auch noch Lehr- und Versuchsgärten betreut werden müssen. Ihre Arbeitsstelle haben die Landesfachberater meist an großen verbandseigenen Einrichtungen wie der Landesschule in Westfalen, dem FlorAtrium in Bremen, dem Haus der Gartenfreunde in Hamburg oder gar großen berufsständischen Einrichtungen wie dem Gartenbauzentrum in Ellerhoop. Viele von ihnen sind „Vollblut“-Gärtner, entweder Leute aus der Praxis (Gärtner, Landschaftsbauer), Gartenbau-Ingenieure oder Landschaftsarchitekten, aber auch ambitionierte Biologen und Geologen finden hier ihre berufliche Herausforderung. Sie sind es meistens auch, bei denen die Fäden zusammenlaufen, wenn Landes- oder Bundesgartenschauen ausgerichtet werden und Ausstellungsbeiträge der Kleingärtner organisiert werden müssen.


Weiterbildung von Verbandsseite aus

Fachberater, und fertig? Nein, die meisten Fachberater nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, ihr Fachwissen zu bündeln und zu vermehren. Ob in internen Schulungen, groß angelegten Fortbildungen oder über die Zeitschrift „Der Fachberater“ des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde – Weiterbildung wird geschätzt, und das Fachsimpeln wird gepflegt.

Tipp:

„Dumme“ Fragen gibt es nicht. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Fachberater mit Fragen zu löchern. Ihr echtes Interesse wird er schnell schätzen und gerne helfen. Erkundigen Sie sich nach Schulungsangeboten, vielleicht ist ja etwas dabei, was Sie interessiert und was Sie sich auch schon zutrauen. Vielleicht sind Ihre Fragen auch Anlass, ein Seminar zu organisieren oder einen Vortragsabend anzubieten.

Das Bundeskleingartengesetz regelt wiederum in §2, wie die „Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ auszusehen hat, damit der Verein als Zwischenpächter für Kleingärten auftreten darf.

Seite 2 von 2