Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Informationen für Neu-Kleingärtner und solche, die es werden wollen.

Gartenordnungen – die Hausordnung der Familie

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Ob im Hotel, im Krankenhaus oder im Kleingartenverein – ohne ein paar Spielregeln funktioniert das Miteinander nicht.

Wie hoch die Hecken wachsen dürfen, welche Grenzabstände einzuhalten sind, ob ein Gartenteich erlaubt ist, welche Gehölze nicht gepflanzt werden dürfen und wann Sie keinen Lärm machen dürfen, das alles regeln – wie in diesem Buch vielfach erwähnt – die Gartenordnungen.

Während die Satzungen alles rechtlich Verbindliche – und daher oft wenig – festzurren, sind Gartenordnungen detaillierter, meist gartenfachlicher und theoretisch flexibler. Sie müssen nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden, was immer mit Verwaltungsaufwand und Kosten einhergehen würde. Positiv formuliert können sie wie ein Leitbild die Ziele und Handlungsgrundsätze des Vereins definieren.

Ein Schema F für Gartenordnungen gibt es nicht, weder für den Regelungsumfang noch für die Erstellungsmodalitäten. Daher gibt es tatsächlich extreme Unterschiede, die sich nicht zuletzt in der Menge an Text niederschlagen. Eine Gartenordnung kann eine Seite lang sein, aber auch 20. Manch ein Landesverband (wie Hamburg, Bremen), Kreisverband (beispielsweise Köln), Bezirksverband (beispielsweise der BV Hannover) oder Stadtverband (wie Neu-Ulm) hat in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Behörden eine Gartenordnung für alle seine Vereine erlassen. Dieses Dokument muss mit jedem Unterpachtvertrag dem einzelnen Kleingärtner ausgehändigt werden. Das entlastet die Vereinsarbeit vor Ort, schafft – besonders in Städten mit eng zusammenliegenden Vereinen – eine gewisse Gleichbehandlung und minimiert so das Streitpotenzial. Je dezentraler die kleingärtnerischen Strukturen werden und je ländlicher die Lage, desto eher findet man reine Vereinsgartenordnungen.

Die Gartenordnung Ihres (Wunsch-)Vereins sollten Sie allerdings gut studieren – am besten vor Vertragsunterzeichnung (siehe Tipp). Schon einiges, was in diesem Buch Thema war, kann in Ihrem speziellen Verein untersagt sein. So ist der Einsatz von Jauchen zur Pflanzenstärkung und -düngung beim ökologischen und biologischen Gärtnern prinzipiell sinnvoll. Dennoch verbieten einige Vereine die Anwendung, weil Jauchen – nicht sachgerecht angesetzt, betreut und verwendet – zu extremen Geruchsbelästigungen führen können.

Tipp:

Lesen Sie möglichst vor Vertragsunterzeichnung die Gartenordnung Ihres Wunschvereins aufmerksam. Wenn Sie mit den Vorgaben gut leben können oder glauben, dass Sie davon nicht betroffen sein werden, können Sie guten Gewissens unterzeichnen. Vielleicht aber hatten Sie bislang die Hoffnung, ein großes Gewächshaus bauen oder einen Fischteich anlegen zu dürfen, ihrer Katze dort Auslauf zu geben oder für die Enkel einen großen Pool aufzustellen. Und ausgerechnet diese Dinge sind laut der Gartenordnung Ihres Wunschvereins untersagt. Wenn Ihr Herz daran hängt, machen Sie sich auf die Suche nach einem Verein mit weiter gefassten Regeln oder nach ganz anderen Alternativen.