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Der Verein – die Großfamilie der Zukunft

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Im Zeitalter der Singles, Alleinerziehenden und Patchwork-Familien müssen neue Strukturen Zusammenhalt und Geborgenheit vermitteln.

Turn- und Sportverein, Reitverein, Ruderverein, Angelverein, doch auch Schützenverein, Ernteverein, Heimatverein oder eben Gartenverein … in der Regel ist von Vereinen die Rede, wenn es sich um den freiwilligen Zusammenschluss von Menschen gleicher Interessenlage und gleicher Ziele handelt. Natürlich kann man auch im losen Verbund Sport treiben oder Dorfchroniken erstellen. Doch der Vereinsstatus bietet vielfach einen rechtlichen und versicherungsrelevanten Rahmen, der u.a. den Einzelnen von Haftungsfragen freispricht. Zudem eröffnet er die Möglichkeit, Fördergelder oder Vergünstigungen zu bekommen oder – wie beispielsweise im organisierten Kleingartenwesen – als gemeinnützig anerkannt zu werden. Gerade Letzteres bedeutet ja, dass der Verein keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern zahlen muss, selbst Rechnungen zum vergünstigten Steuersatz stellen darf und Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen kann (siehe S. 15). Es kann sich also durchaus lohnen, im gemeinnützigen Verein organisiert zu sein.

Rund 14.500 Gartenvereine gibt es in Deutschland, allesamt „eingetragene Vereine“ beim zuständigen Amtsgericht. Nur im eingetragenen Verein haften die Vorstandsmitglieder nicht zusätzlich mit ihrem Privatvermögen für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins getätigt wurden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, um Leute für die Vorstandsarbeit im Verein zu begeistern.


Kleinster gemeinsamer Nenner: Familienname und Anschrift

Das Vereinswesen hat in Deutschland einen so hohen Stellenwert, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, §21 ff) die Organisation regelt. Die Gründungsmitglieder eines Vereins und in der Folge die Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder haben sich auf eine gemeinsame Satzung verständigt. Sie muss bei der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht hinterlegt werden und enthält Muss- und Soll-Vorschriften, eventuell noch Kann-Regelungen.

Die Vereinssatzung muss mindestens regeln, wie der Verein heißen soll, wo er seinen Sitz hat, was der Vereinszweck ist und dass er eben eingetragen werden soll. Der Vereinsname ist zwar nicht in Stein gemeißelt, aber es ist schon Verwaltungsaufwand, ihn zu ändern, wenn er erst einmal eingetragen wurde.

Weit mehr in Stein gemeißelt wird hier die Tatsache, dass der Verein einen Vorstand haben muss. Findet sich irgendwann niemand mehr, der den Verein leiten will, hängt sein Fortbestehen am seidenen Faden. Vorübergehend kann das Amtsgericht einen Vorstand einsetzen, doch das ist peinlich, teuer und irgendwie unnötig. Es sollte gelingen, dass der Verein so viel Zusammenhalt hat und die Arbeit so verteilen kann, dass sich Freiwillige finden, Posten zu übernehmen.

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